Meldepflicht bei Veränderungen an der Grundstücks- oder der Geschoßfläche


Bitte beachten Sie, dass folgende Veränderungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen und den Festlegungen in den Satzungen beim KSF gemeldet werden müssen:

- Vergrößerung der Grundstücksfläche durch Zukauf, usw.
- Neu entstehende Geschoßflächen durch An-, Auf- oder Umbauten
- Ausbau bisher nicht ausgebauter Geschoßflächen
- Sonstige Veränderungen (zum Beispiel: Einbau einer Wasser- oder Abwasserleitung in eine Garage, Nutzung von bisherigen Nebenräumen zu Wohnzwecken, usw.)
- Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen


Grund dafür ist die Tatsache, dass solche Veränderungen beitragsrechtliche Auswirkungen haben können. KSF und auch die Gemeindeverwaltung erfahren nicht "automatisch" davon. Viele Bauvorhaben sind baurechtlich betrachtet inzwischen anzeigefrei und Mitteilungen anderer Behörden sind auch nicht in allen Fällen zwingend vorgeschrieben.


Bitte nehmen Sie diese Pflicht ernst.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.