Meldepflicht bei Veränderungen an der Grundstücks- oder
der Geschoßfläche
Bitte beachten Sie, dass folgende Veränderungen
entsprechend den gesetzlichen Regelungen und den
Festlegungen in den Satzungen beim KSF gemeldet werden müssen:
- Vergrößerung der Grundstücksfläche durch Zukauf,
usw.
- Neu entstehende Geschoßflächen durch An-, Auf- oder
Umbauten
- Ausbau bisher nicht ausgebauter Geschoßflächen
- Sonstige Veränderungen (zum Beispiel: Einbau einer
Wasser- oder Abwasserleitung in eine Garage, Nutzung von
bisherigen Nebenräumen zu Wohnzwecken, usw.)
- Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen
Grund dafür ist die Tatsache, dass solche Veränderungen
beitragsrechtliche Auswirkungen haben können. KSF und
auch die Gemeindeverwaltung erfahren nicht
"automatisch" davon. Viele Bauvorhaben sind
baurechtlich betrachtet inzwischen anzeigefrei und
Mitteilungen anderer Behörden sind auch nicht in allen
Fällen zwingend vorgeschrieben.
Bitte nehmen Sie diese Pflicht ernst.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
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