Die virtuelle "Anschlagtafel" der Gemeindeverwaltung
Der neue Personalausweis ab 01. November 2010:
Nützliche und interessante Informationen sowie Preise finden sie hier...
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Grundsteuerzahlungen für das Jahr 2012
Die Gemeinde Flossenbürg gibt hiermit allen Steuerpflichtigen bekannt, dass vorbehaltlich der Zustellung anderslautender schriftlicher Bescheide die Grundsteuer für das Jahr 2012 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt ist.
Somit haben alle Steuerbürger die keinen neuen Bescheid erhalten haben, die gleiche Grundsteuer wie im Jahre 2011 zu den festgesetzten Steuerterminen zu zahlen.
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Hundesteuer für das Jahr 2012
§ 11 der gültigen Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 27.11.1980, in der Fassung vom 21.01.2002, regelt die Anzeigepflichten:
„Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden.“
In der Regel beträgt die Hundesteuer für jeden Hund, auch für den zweiten und jeden weiteren, 30,00 €. Für Kampfhunde 600,00 €.
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4. Änderung des Flächennutzungsplanes Flossenbürg
(§ 2 Abs 1 Baugesetzbuch)
Der Gemeinderat hat am 09.12.02.2011 beschlossen, entsprechend § 2 Absatz 1 Bau-gesetzbuch den Flächennutzungsplan für die Gemeinde Flossenbürg zu ändern.
Die Lage und der Umfang der von der Änderung betroffenen Gebiete sind im an-hängenden Übersichtsplan ersichtlich.
Die Gebiete sollen als "Sonderbaufläche" nach § 1 Absatz 2 Nummer 10 Baunut-zungsverordnung ausgewiesen werden, mit der Zweckbestimmung "Anlagen zur Windenergiegewinnung" (Gesamtgröße 502 Hektar).
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinn des § 3 Absatz 1 Baugesetz-buch liegt der Änderungsentwurf in der Zeit vom 2. Januar 2012 bis einschließlich 3. Februar 2012 im Rathaus der Gemeinde Flossenbürg, Zi.Nr. 3, Hohenstaufenstraße 24, 92696 Flossenbürg, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme auf. Es besteht Gelegenheit, sich zu äußern. Auf Wunsch werden die Unterlagen erläutert. Die Unterlagen sind im Übrigen auch im Internet einsehbar: www.flossenbuerg.de (Rubrik: Rathaus / Aktuell).
Hier geht's zum Änderungsentwurf (bitte klicken) [1.235 KB]
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Gründung der Bürger-Energiegenossenschaft ZENO
Die Bürger-Energiegenossenschaft ZENO wurde am 19. Dezember 2012 gegründet.
Beteiligungen sind ab einem Mindestbetrag in Höhe von 500 Euro möglich.
Die Genossenschaft hat folgende Ziele:
- Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien
- Absatz der gewonnenen Energie
- Beteiligung an Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien
- Unter stützung und Beratung
Über die Verwendung des jeweiligen Jahresüberschusses beschließt die Generalversammlung.
Beabsichtigt ist als erstes Projekt die Beteiligung an einem Solarpark in Tännesberg.
Kommunalservice Flossenbürg (KSF) ist bereits Mitglied der Genossenschaft.
Eine Mitgliedschaft bei der Genossenschaft wird empfohlen.
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Aktuelle Zeitungsberichte über Flossenbürg finden sie hier...


